Haben Sie Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:
Büro Leipzig +49 341 - 860 996 84-0
Büro Dresden +49 351 - 450 42 26
Büro Halle +49 345 - 548 36 85
office@dinter-kreissig.de
Anfahrt Leipzig
Anfahrt Dresden
Anfahrt Halle
Büro Leipzig
Tel.: 0341 - 47 84 2900
Büro Dresden
Tel.: 0351 - 450 42 26
Büro Halle
Tel.: 0345 - 548 36 85
E-Mail-Kontakt
office@dinter-kreissig.de
Arzneimittel dürfen grundsätzlich nur von Einrichtungen angeboten und vertrieben werden, die eine Apothekenerlaubnis nachweisen können. Für Drogeriemärkte bedeutet dies, dass diese Medikamente weder direkt anbieten noch in Kooperation mit einer Internet-Apotheke vertreiben dürfen. Vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wurde eine Verfügung für rechtmäßig erklärt, die sich gegen den Bestell- und Abholservice einer Drogerie wandte.
Die Richter führten aus, dass sich zwar im Gesetz keine ausdrückliche Regelung findet, gleichwohl allerdings aus der Intention der vorhandenen Regelungen eine solche ermittelt werden kann. So sei für den Versandhandel gerade typisch, dass der Verbraucher unmittelbar von dem erlaubnispflichtigen Anbieter beliefert wird, was bei der Zwischenschaltung eines Drogeriemarktes eben nicht der Fall ist.